Brandschutz

BRANDSCHUTZ


Beschäftigte müssen mindestens einmal jährlich über Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen in ihrem Arbeitsbereich sowie das Verhalten im Gefahrenfall unterwiesen werden.


Gemäß der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist eine Bestellung von Brandschutzhelfern erforderlich. Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten als Brandschutzhelfer zu benennen, die im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut sind.


Die Schulung dauert insgesamt etwa 4 Stunden. Der Brandsimulationstrainer wird mit Gas betrieben und als Löschmittel wird Wasser eingesetzt, hierdurch wird die Umwelt nicht belastet. Es ist daher möglich, die theoretische Schulung vor Ort in Ihren Räumlichkeiten durchzuführen und für den praktischen Teil Ihre Freiflächen zu nutzen. Hierfür sollten ein Schulungsraum sowie eine Freifläche von ca. 10 mal 10 Metern vorhanden sein.

Nach Abschluss der Maßnahme erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.

Brandschutzbeauftragter nach DGUV Info 205-003


Die Brandschutzbeauftragten unseres Kooperationspartner weisen alle eine mehrjährige Berufsausbildung bei einer Feuerwehr und einer speziellen Ausbildung im vorbeugenden Brandschutz auf und entsprechen somit den Vorgaben der DGUV Info 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung Brandschutzbeauftragte“


Nutzen Sie die Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten:

  • aktuelles Fachwissen und umfangreiche Erfahrungen im vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz
  • alle wichtigen Aufgaben des Brandschutzes werden zentral wahrgenommen und bieten Ihnen somit die notwendige Sicherheit
  • Ihre Mitarbeiter stehen Ihnen weiterhin für Ihre regulären Aufgaben zur Verfügung
  • Ihnen entstehen keine Kosten für Weiterbildung, Fortbildung und den damit verbundenen Betriebsausfall Ihrer Mitarbeiter
  • ein externer Brandschutzbeauftragter verhindert innerbetriebliche Spannungen, da die Lösungen für etwaige Probleme neutral und sachbezogen erfolgen können
  • durch einen externen Brandschutzbeauftragten wird der „Betriebsblindheit“ vorgebeugt


Quelle: Auszug aus dem Angebot unseres Kooperationspartner


Im Rahmen des betriebseigenen "Total Quality Managements" werden

professioneller Brandschutz und Arbeitssicherheit für Betriebe, Organisationen,

Vereine, Schifffahrt, Industrie und Privathaushalte angeboten



Auflistung des Dienstleistungsangebots


~ Vertrieb, Installation und Wartung von Feuerlöschausrüstungen,

   Brandmeldesystemen sowie von Gaswarntechnik


~ Mietfeuerlöscher-Service


~ Brandschutzunterweisung sowie Ausbildung zum Brandschutz- und

   Evakuierungshelfern in Betrieben nach Vorgaben der DGUV


~ Brandschutzbegehungen sowie die Erstellung von Brandschutzkonzepten


~ Betriebsfeuerwehr, Brandsicherheitswachdienst für Großveranstaltungen

   und Überwachungen von Heißarbeiten an Arbeitsplätzen


 ~ Bestellung zum Brandschutzbeauftragten gemäß DGUV 205-003


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